Zusatzinfo Allergenverordnung: Für Feuerwehrfeste und Feste von gemeinnützigen Vereinen gilt, dass jene Lebensmittel, die von Privatpersonen zu Hause hergestellt und vor Ort verkauft werden (verstanden werden darunter u.a. Mehlspeisen und Aufstriche), von der Verpflichtung zur Kennzeichnung ausgenommen sind.